Die Prozessfinanzierung könnte manches Portefeuille bereichern. Nicolas Egger, CEO von NEAM, erläutert diese brandneue Anlageklasse.
Nicolas Egger, Unternehmer und selbständiger Makler
Herr Egger, die wenigsten Vermögensverwalter wissen darum: Was ist Litigation Funding?
Die Prozessfinanzierung – auch Prozesskostenfinanzierung – ist eine juristische Finanzdienstleistung. Der Prozessfinanzierer übernimmt die notwendigen Kosten einer aussergerichtlichen oder gerichtlichen Verfolgung gewerblicher Ansprüche. Im Gegenzug überträgt der Kläger dem Prozessfinanzierer einen erheblichen Teil der erstrittenen Summe. In der Regel sind das circa 30 Prozent.
«Auf Herz und Nieren geprüft»
Ist das ethisch und führt dies nicht zu einer Aufblähung der Gerichte?
Das Geschäftsmodell von Litigation Funding schafft mehr Transparenz und reduziert unnötige gebundene Ressourcen. Im Gegensatz zu den durch Rechtsschutz gedeckten Fällen, welche eine Belastung der Gerichte darstellen, hat dies jedoch auf die kommerziellen Prozesse keinerlei Relevanz.
Bei der kommerziellen Prozessfinanzierung wird ein Fall auf Herz und Nieren überprüft, bis er finanziert wird. Man spricht von circa 5 Prozent der geprüften Fälle, die finanziert werden. Man kommt also nicht so schnell in den Genuss einer Finanzierung.
Bedenken Sie, dass man der Partei im Recht zum Recht verhilft. Bei Vertragsbruch, Betrug oder Streitigkeiten ist es oft der einzige Weg.
«Einige Pensionkassen werden aktiv»
Klingt sehr amerikanisch, gibt es Fälle in der Schweiz?
Aktuelle Beispiele aus der Schweiz sind bspw. Actelion, die Bank Vontobel, und STMicroelectronics, welche hohe Summen zahlen mussten. Die Swiss Re einigte sich kürzlich mit Berkshire Hathaway auf 610 Millionen Dollar. Ferner sind im Moment einige Pensionskassen, unbeachtet von der Öffentlichkeit, in Mediation oder am Ausarbeiten einer aussergerichtlichen Einigungen gegen Banken aktiv.
Können Sie mir bedeutende Unternehmen nennen, die Litigation Funding betreiben?
Bekannteste Marktspezialisten der kommerziellen Prozessfinanzierungen sind Burford Capital, Juridica Capital Management oder die ehemalige Credit-Suisse-Beteiligung Parabellum Capital und Legial, die die Tätigkeit der Allianz ProzessFinanz übernahm.
Man schätzt das Volumen auf etwa 300 Milliarden Dollar. Die drei bedeutendsten Märkte von Litigation Funding sind USA, Grossbritannien und Australien.
«Prozessfinanzierer leben allein vom Erfolg»
Weshalb finanziert jemand einen Fall?
Wegen der hohen Wahrscheinlichkeit eines Erfolgs. Da die Prozessfinanzierer allein vom Erfolg leben, müssen die Erfolgsaussichten eines Falles selbstverständlich hoch sein. Juristen drücken dies gern in Prozenten aus, aber mit beispielsweise 70 Prozent ist die Erfolgschance überwiegend.
Schliesslich muss auch die Gegenpartei in der Lage sein, die zum Teil sehr hohen Streitwerte zahlen zu können. Meist sind es Banken, Versicherer, Erben oder grössere Firmen, wo die Liquidität selten wirklich ein Thema ist.
Welche Vorteile ergeben sich für den Kläger?
Wenn ein Kläger eine Finanzierung bekommt, hat er keinerlei Risiken und zahlt nur im Erfolgsfall. Dabei hat er mehr als zuvor und weiss, dass nur erstklassige Anwaltskanzleien und Experten ihm zu seinem Recht verhelfen.
Sie sagen, Litigation Funding sei eine neue, lukrative Anlageklasse. Wie ist das zu verstehen?
Investitionen in der Prozessfinanzierung bieten eine Rendite wie bei Aktien, sind jedoch nicht korreliert mit Aktien, Immobilien oder anderen Anlageklassen. In Zeiten des Anlagenotstandes ist dies gerade deshalb von Bedeutung, da die Dividenden hoch und das Kapital geschützt sind.
Beachtenswert ist dabei, dass in Grossbritannien und Australien eine «After-the-Event»-Versicherungsdeckung für Litigation Funding besteht, wodurch das Kapitalrisiko der Prozesskosten ausgeschlossen werden kann.
«Für alle, die Wert auf Kapitalschutz legen»
Wer soll Ihrer Ansicht nach in einen Expert Fund mit Litigation Funding investieren?
Vermögende Privatpersonen, Trusts und Stiftungen, Pensionskassen. Einfach alle, die Wert auf garantierte Erträge und einen Kapitalschutz legen.
Das Recht kennt keine Rezession und diese Anlageklasse ist unkorreliert mit Aktien, bietet jedoch dieselben Ertragschancen. Versehen mit einem erstklassigen Kapitalschutz kann man elegant dem aktuellen Anlagenotstand entgegen treten und sich weiter diversifizieren. Die Pensionskassen können dies sehr wohl nutzen.
Wie kann man sich an Litigation Funding beteiligen?
Die Partizipation an einer darauf ausgerichteten Anwaltskanzlei, bei Freunden oder Bekannten ist eine Möglichkeit. Dabei trägt der Investor jedoch das volle Risiko.
Professionellere Lösungen bieten spezialisierte Boutiquen, die beispielsweise in Form einer Private-Equity-Beteiligung erworben werden.
Sicherer ist eine Privatplatzierung an einem kotierten Expert Fund, der zwar geschlossen, dafür mit einer relativ kurzen Laufzeit versehen ist. Dank einem 95-Prozent-Kapitalschutz ist das Risiko stark begrenzt. Zusätzlich bietet dieser Fund eine hohe, garantierte Dividende. Sofort ist das Risiko marginalisiert und ein echter Mehrwert für den Investor verfügbar.
Gibt es Referenzen, welcher Risiken muss man sich bewusst sein?
Die von mir exklusiv vertretene Gesellschaft gibt keinerlei Namen bekannt. Vielmehr verweise ich auf die Pressemitteilungen von Anfang April mit der eingereichten Klage gegen die Royal Bank of Scotland – heute Coutts – hin, welche die Bank auf über 2 Milliarden Pfund verklagte.
Auch setzt sich die Geschäftsleitung aus erstklassigen Persönlichkeiten, zum Beispiel einem ehemaligen High Court Judge sowie erfahrenen Wirtschafts- und Führungspersönlichkeiten zusammen.
Der Kapitalschutz einer erstklassigen Versicherungsgesellschaft bedeutet sehr viel, denn Versicherungen leben von Prämieneinnahmen, nicht von Kapitalzahlungen.
«Auch in der Schweiz problemlos»
Ist eine Prozessfinanzierung in der Schweiz rechtlich zulässig?
Bis 2005 war im Kanton Zürich die Gewährung von Rechtshilfe gegen Einräumung eines Anteils am Erfolg beziehungsweise explizit die Prozessfinanzierung unter Strafandrohung verboten. Auf staatsrechtliche Beschwerde eines grossen Versicherers, eines Anwalts und seines Klienten hin beurteilte das Schweizerische Bundesgericht das Prozessfinanzierungsverbot als unverhältnismässigen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit und hob die fragliche Bestimmung auf. Seither ist die Prozessfinanzierung in der ganzen Schweiz problemlos gestattet.
Warum gibt es überhaupt Prozessfinanzierer?
Ganz allgemein ist die Prozessfinanzierung ein sehr riskantes Geschäft und kann verheerende Folgen auf die Bilanz einer Unternehmung haben. Die im Voraus zu leistenden Summen zur Einreichung einer Klage sprengen vielmals das Budget. Klagen beziffern schnell Millionen und manchmal können solche Klagen die Existenz einer Unternehmung gefährden. Oder eine Firma will keine langjährige Auseinandersetzung riskieren und tritt die Klage einem Prozessfinanzierer ab. Die spezialisierten Prozessfinanzierer können dann mit der Gegenpartei gleichziehen und finden relativ rasch zu einer Einigung.
Gewisse Branchen haben spezielle Abteilungen, um mit oder gegen Klagen vorzugehen: Pharma, Tabak, Energie, Versicherungen und Banken sind gut dokumentierte Beispiele.
Nicolas Egger ist Marketer einer Fonds-Firma mit Sitz in Jersey. Der Fonds liegt zur Zeichnung seit dem 1. April 2013 auf und sammelt 40 Millionen Pfund für das konservative Produkt mit Dividenden (IRR 13 Prozent).
Ferner liegt ein weiteres Produkt zur Zeichnung auf, das wesentlich höhere Wertsteigerungen ausweist, jedoch ohne Kapitalschutz ist. Dafür sammelt Egger 14,4 Millionen Pfund (IRR 47 Prozent). Einstiegssummen sind ab 100'000 Pfund oder Gegenwert in Dollar, Euro, australischen Dollar und Franken möglich.